Rechtsgrundlagen der Hygiene

Gesetze: werden von der Bundesregierung oder den Landesregierungen erlassen, beinhalten EU Vorgaben.

Technische Regeln: Gefahrenstoffverordnung GefStoffV, Biostoffverordnung BioStoffV; Technische Regeln legen die Durchführungsbestimmungen fest und dienen als Grundlage für Gesetze, Beispiel TRBA 250 zum Verbot von Gelnägeln und Nagellacken in Gesundheitsberufen sowie der Vorgabe der Fingernagellänge. (BioStoffV S. 15 (2014); Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bundesgesundheitsblatt, (2016), S. 1190-1193).

Richtlinien und Verordnungen: Verdeutlichen und präzisieren die Gesetzestexte zur Umsetzung in der Praxis, sind Bestandteil der Hygienepläne.

Einige bedeutende Quellen dieser Aspekte und Vorschriften haben wir für Sie hier verlinkt: